Rechtliches: Hier findet Ihr wichtige Informationen zur Klassifizierung der einzelnen Elektro-Bikes im Shop,
sowie nützliche Tipps zu dem, was sein DARF und was sein MUSS.
Artikelnr. | Name des Bikes | max. Leistung | Straßen-Zulassung? | Helm- Pflicht? | Fahrzeug- Klasse | Mindest-Alter/ Führerschein-Klasse |
20031-20032 | SUR-RON Light Bee S Youth | 3000 W | NEIN | empfohlen | L1e-B (Mofa) | ab ca. 12 Jahren |
20001-20008 | SUR-RON Light Bee X | 5000 W | NEIN | empfohlen | L1e-B (Kleinkraftrad) | ab ca. 14 Jahren |
20011-20012 | SUR-RON Light Bee L1e X | 3000 W (entsperrt: 5000W) | JA | JA | L1e-B (Kleinkraftrad) | Mindestalter 16 Jahre/ Kl. AM oder höher |
20021-20025 | SUR-RON Light Bee L1e | 3000 W (entsperrt: 5000W) | JA | JA | L1e-B (Kleinkraftrad) | Mindestalter 16 Jahre/ Kl. AM oder höher |
WAS SEIN MUSS / REGELUNGEN IM STRAßENVERKEHR
Die SUR-RON Light Bee gehört zu den Kleinkrafträdern, weshalb für sie vom Fahrrad abweichende Regelungen gelten.
- erforderliche Betriebserlaubnis beziehungsweise Einzelzulassung des Herstellers. EU-Typgenehmigung. Diese ergibt sich aus der Fahrzeugnummer am Steuerrohr. (Ihr benötigt kein gesondertes COC Dokument)
- erforderliches Versicherungskennzeichen
- verbotener Transport von Personen im Anhänger (§ 32a StVZO),
- verbotene Benutzung des Radweges innerorts (Ausnahme: Zusatzschild “Mofa frei” oder abgeschalteter Motor)
- 0,5 Promille-Grenze als Kraftfahrzeugführer
- Führerschein erforderlich
- Kraftrad-Helmpflicht
- Mindestalter 15 (25 kmh Version) beziehungsweise 16 Jahre (45 kmh Version)
- Funktionierende Beleuchtung mit Prüfzeichen, auch im Stand
- Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter
Für Umbauten (Teile tauschen) gilt bzw. an Kleinkrafträdern bis 45 kmh sind folgende Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben:
- Tagfahrlicht (kein Fernlicht)
- Hupe
- Schutzbleche
- seitliche Reflektoren
- Rücklicht mit Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung
- Spiegel links
- Wenn Blinker am Fahrzeug sind, müssen diese auch funktionieren.
Wenn ihr Teile an Bikes austauscht die im Straßenverkehr bewegt werden, achtet darauf, dass diese Teile auch vom jeweiligen Hersteller EU-zertifiziert sind. Im Falle einer Überprüfung durch die Polizei müsst ihr für jedes getauschte Teil eine Zertifizierung vorlegen.
An alle mit entsperrtem Bike und Strassenzulassung
Ihr müsst wissen, dass ihr auch wenn euch die Polizei auf privatem Gelände (z.B. Wald/ Kiesgrube) mit einer entsperrten aber angemeldeten SUR-RON kontrolliert, ihr wegen tunen eines im Straßenverkehr angemeldeten Fahrzeugs angeklagt werdet und das Bike als Beweismittel beschlagnahmt werden kann und im Normalfall auch wird.
Für das Fahren einer nicht angemeldeten Light Bee gilt: Nur auf privatem Grund mit Einverständnis des Besitzers, und das Gelände muss vollständig vom Strassenverkehr getrennt sein.
Quelle : Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/355098/